04.08.2020

Beamtenrechts - Info 1/2020

© BRuM309 / pixabay.com
© BRuM309 / pixabay.com

Bundesverfassungsgericht: Kinderbezogene Besoldung in NRW verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Beschluss vom 27.07.2020 mit der Besoldung von "kinderreichen" Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten beschäftigt (AZ 2 BvL 6/17,7/17 und 8/17).


Das Gericht hat festgestellt, dass die kinderbezogene Besoldung in der Besoldungsgruppe R 2 bei Klägerinnen bzw. Klägern mit drei Kindern im Jahr 2013 bzw. mit vier Kindern in den Jahren 2014/2015 verfassungswidrig war.


Berechnungsmaßstab war eine Erhöhung der Netto-Besoldung dahingehend, dass den Betroffenen für jedes dieser Kinder (ab dem dritten Kind) mindestens 115 % des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht.


Der Beschluss führt aber nicht dazu, dass Klägerinnen und Kläger daraus unmittelbar auch Zahlungsansprüche herleiten können. Vielmehr ist das Land NRW als Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, spätestens bis zum 31.07.2021, eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.


Beim Bundesverfassungsgericht sind noch weitere Verfahren anhängig zu Beamtinnen und Beamten anderer Besoldungsgruppen. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt abzuwarten.


Nachzahlungen können – nach Neufassung des Gesetzes durch den Landesgesetzgeber – grundsätzlich nur diejenigen Beamtinnen und Beamten mit mindestens drei Kindern beanspruchen, die in der Vergangenheit einen schriftlichen Antrag gestellt haben oder gegen die Besoldungsfestsetzung Widerspruch eingelegt haben. Eine entsprechende Empfehlung enthielt unsere Beamtenrechts-Info Nr. 7 aus Dezember 2019, die aktuell noch genutzt werden kann, wenn bisher noch nichts unternommen wurde.


komba gewerkschaft nrw und DBB NRW werden sich aber gegenüber der Landesregierung und dem Landtag dafür einsetzen, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern für die Vergangenheit eine verfassungsgemäße Besoldung und somit Nachzahlungen erhalten.


V.i.S.d.P.: Michael Bublies, stellv. Justiziar, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

 

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Kontakt

komba ortsverband schwelm

Wilfried Weidner
(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
Fax: 02336/93-12218
w.weidner(at)komba-schwelm.de

Sandra Heringhaus
(Stv. Vorsitzende)
c/o Stadt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801-396
Fax: 02336/801-77396
s.heringhaus(at)komba-schwelm.de

Nach oben