13.09.2021 / komba gewerkschaft nrw

PERSONAL- UND BETRIEBSRÄTE-INFO - 05/2021

© Alexandra Koch / pixabay.com
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Dürfen Beschäftigte zu einem Impfnachweis verpflichtet werden?

Die schnelle Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus mit all seinen Varianten ist nach wie vor ein besorgniserregender Zustand. Bei der Pandemiebekämpfung wird deshalb vornehmlich auf die Impfbereitschaft der Bevölkerung  gesetzt. Kontrovers diskutiert wird derzeit, wie der Schutz von Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden am Arbeitsplatz eine größere Bedeutung annehmen kann. Die große Koalition hat sich mit diesem Thema befasst und die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt. Diese Neuerungen wollen wir kurz vorstellen:

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(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
Fax: 02336/93-12218
w.weidner(at)komba-schwelm.de

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(Stv. Vorsitzende)
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