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an unseren Vorsitzenden oder auch gerne persönlich einem unserer Vorstandsmitglieder oder Vertrauensleute übergeben oder zum

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    Beitragsordnung (seit 01.01.2023)

    Die Mitglieder der komba gewerkschaft nrw haben am 04.02.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen:

    Gesamtbeitrag beträgt 0,9 Prozent der Dienstbezüge / des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der individuellen Besoldungs-/Entgeltgruppe.

    Für Ausbildungskräfte beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Vergütung des ersten Ausbildungsjahres

    Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Gesamtbeitrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt. Bei Altersteilzeit bleiben Aufstockungsbeträge und vergleichbare Leistungen außer Betracht.

    Richtet sich die Bezahlung des Mitgliedes nach einem mit dem Aufbau der Besoldungsordnung A oder einer TVöD-Entgelttabelle nicht vergleichbaren Regelwerk (z. B. freie Vereinbarung, stufenfreier Tarif), beträgt der Gesamtbeitrag 0,9 Prozent des tatsächlichen regelmäßigen Einkommens; dabei bleiben Entschädigungen, Zulagen, Zuschläge und erfolgsorientierte Einkommensbestandteile außer Betracht.

    Für Beamtinnen/Beamte im Ruhestand und für Rentnerinnen/Rentner sowie für Hinterbliebene beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Dienstbezüge / des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der zuletzt im aktiven Dienst erreichten individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.

    Beitragsordnung

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    Satzung (seit 01.01.2023)

    Unsere Satzung wurde am 17.11.2022 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

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    Leistungen

    • Rechtsberatung und -schutz durch unsere Juristen in der Landesgeschäftsstelle
    • im Fall der Fälle Zahlung von Warnstreik- und Streikgeldern
    • monatliche Mitgliederzeitschrift und weitere, aktuelle Informationen per Post und Mail
    • Social Network Plattformen wie facebook, twitter, youtube, Foren, Internetpräsenz, Newsletter
    • geschützter Mitgliederbereich mit weiteren Service- und Informationsleistungen
    • Fachthemen zum Beamten-, Arbeits- und Tarifrecht, zum Landespersonalvertretungsgesetz sowie dem Betriebsverfassungsgesetz
    • spezielle Informationen für Personalräte und zum Personalvertretungsrecht
    • aktives Gewerkschaftsleben durch zahlreiche berufs- und freizeitorientierte Angebote für Jugendliche bis Senioren
    • Freizeitunfallversicherung und weitere spezielle Versicherungen
    • Schulungen, Seminare, Tagungen und Workshops
    • komba rente, komba finanzen und versicherungen, komba event, komba bücher, komba shopkomba phone und komba kalender

    Leistungen in der Übersicht

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    Beitragstabelle für Mitglieder in Vollzeit

    TVöD
    Entgeltgruppe
    Monatsbeitrag
    bei Vollzeit
    (ab 01.01.2023)
    Beamte
    Besoldungsgruppe
    Monatsbeitrag
    bei Vollzeit
    (ab 01.01.2023)
    SuE
    Entgeltgruppe
    Monatsbeitrag
    bei Vollzeit
    (ab 01.01.2023)
    EG 15Ü55,81 €A 1655,82 €S 1836,23 €
    EG 1545,15 €A 1550,66 €S 1733,27 €
    EG 1440,89 €A 1443,85 €S 1632,55 €
    EG 1337,69 €A 1341,30 €S 1531,33 €
    EG 1233,78 €A 1235,38 €S 1431,02 €
    EG 1132,60 €A 1131,61 €S 1330,25 €
    EG 1031,43 €A 1027,79 €S 1230,17 €
    EG 9c30,51 €A 925,93 €S 11b29,74 €
    EG 9b28,63 €A 824,75 €S 11a29,18 €
    EG 9a27,62 €A 723,41 €S 1027,19 €
    EG 826,19 €A 622,77 €S 926,96 €
    EG 724,60 €A 522,29 €S 8b26,96 €
    EG 624,15 €S 8a26,38 €
    EG 523,19 €  S 725,70 €
    EG 422,11 €S 424,58 €
    EG 321,77 €  S 323,15 €
    EG 2Ü20,35 €S 221,40 €
    EG 220,18 €    
    EG 118,14 €    
    NACHWUCHSKRÄFTE
    Ausbildung nach
    dem TVöD-BBIG
    Monatsbeitrag
    bei Vollzeit
    (ab 01.01.2023)
    Anwärter:in nach
    dem LBesG NRW
    Monatsbeitrag
    bei Vollzeit
    (ab 01.01.2023)
    Praktikant:in nach
    dem TVPöD
    Monatsbeitrag
    bei Vollzeit
    (ab 01.01.2023)
    AZUBI4,27 €A 126,20 €
    PRAKTIKANT:IN
    (Sozialarbeit)
    7,50 €
     A 9 bis A 115,62 €PRAKTIKANT:IN
    (Erziehung)
    6,61 €
    A 5 bis A 85,40 €PRAKTIKANT:IN
    (Kinderpflege u.
    Rettungsdienst)
    6,38 €
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    Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

    Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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    Kontakt

    komba ortsverband schwelm

    Wilfried Weidner
    (Vorsitzender)
    c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
    Hauptstr. 92    
    58332 Schwelm
    Tel: 02336/93-2218
    Fax: 02336/93-12218
    w.weidner(at)komba-schwelm.de

    Sandra Heringhaus
    (Stv. Vorsitzende)
    c/o Stadt Schwelm
    Moltkestr. 26
    58332 Schwelm
    Tel: 02336/801-396
    Fax: 02336/801-77396
    s.heringhaus(at)komba-schwelm.de

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