22.10.2015 / komba gewerkschaft nrw

Einmalige Pauschalzahlung

Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de

Die 2014 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern sieht für 2015 eine Pauschalzahlung vor.

Die einmalige Pauschalzahlung im Wert von 360 Euro muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

Um die Ansprüche geltend zu machen, stehen den Mitgliedern der komba gewerkschaft nrw weitere Informationen sowie ein Musterantrag im Mitgliederbereich zur Verfügung.

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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Kontakt

komba ortsverband schwelm

Wilfried Weidner
(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
Fax: 02336/93-12218
w.weidner(at)komba-schwelm.de

Sandra Heringhaus
(Stv. Vorsitzende)
c/o Stadt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801-396
Fax: 02336/801-77396
s.heringhaus(at)komba-schwelm.de

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