04.03.2024 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst – 03/2024

© BRuM309 / pixabay.com
© BRuM309 / pixabay.com

OVG Münster entscheidet zur Mehrarbeit im Feuerwehrbereich

Im Beschluss vom 16.01.2024 hat sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Ausgleich für die über die regelmäßige Arbeitszeit geleisteten Stunden befasst und festgestellt, dass 24-Stunden-Dienste voll ausgeglichen werden müssen.  

Mehr erfahren: Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Eckhard Schwill · schwill@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

 

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Kontakt

komba ortsverband schwelm

Wilfried Weidner
(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
Fax: 02336/93-12218
w.weidner(at)komba-schwelm.de

Sandra Heringhaus
(Stv. Vorsitzende)
c/o Stadt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801-396
Fax: 02336/801-77396
s.heringhaus(at)komba-schwelm.de

Nach oben