07.07.2023 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 05/2023

© 3dman_eu/pixabay.com
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Ergänzungen zum Hinweisgeberschutzgesetz

In der Personal- und Betriebsräte-Info 04/2023 hatte die komba gewerkschaft nrw bereits Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht. Ergänzend hierzu berichten wir über das geplante Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt der komba gewerkschaft nrw bzw. dem DBB NRW im Rahmen einer Anhörung vor. Zudem gab es bereits Rückfragen zu Aspekten des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die komba gewerkschaft nrw kurz beleuchten möchte.

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Norbert Neu | neu@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
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w.weidner(at)komba-schwelm.de

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Fax: 02336/801-77396
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