12.10.2021 / komba gewerkschaft nrw

SCHWERBEHINDERTENRECHT-INFO - 5/2021

Clker-Free Vector-Images / pixabay.com
Clker-Free Vector-Images / pixabay.com

Änderungen aus Teilhabestärkungsgesetz

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Soziale Leistungen sollen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden.  Außerdem wird das SGB IX um eine Gewaltschutzregelung ergänzt.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederiformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

 

 

Manuela Winkler-Odenthal | winkler-odenthal(at)komba.de| 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

 

 

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Kontakt

komba ortsverband schwelm

Wilfried Weidner
(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
Fax: 02336/93-12218
w.weidner(at)komba-schwelm.de

Sandra Heringhaus
(Stv. Vorsitzende)
c/o Stadt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801-396
Fax: 02336/801-77396
s.heringhaus(at)komba-schwelm.de

Nach oben