30.04.2016 / komba gewerkschaft nrw

Tarifverhandlungen 2016: neue Entgeltordnung vereinbart

Grafik: © maialisa / pixabay (bearbeitet)
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Was heißt das für die Schulhausmeister/innen in NRW?

Nachdem die Gespräche über die Eingruppierung von Schulhausmeistern auf Bundesebene im Frühjahr letzten Jahr ergebnislos vertagt wurden, konnte nun eine Einigung erreicht werden.

Wichtig vorab: Die Einigung selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Schulhausmeister/innen in NRW, da hier mit dem TVöD-NRW landesspezifische Regelungen gelten („Schulhausmeister-TV“), die von der Einigung unberührt bleiben. Es gibt allerdings Bundesländer, die keine solchen eigenen Regelungen haben. Für NRW werden die Ergebnisse auf Bundesebene aber jetzt Grundlage von Gesprächen mit dem kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NW) über Verhandlungen des TVöD-NRW sein.

 

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

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Kontakt

komba ortsverband schwelm

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(Vorsitzender)
c/o Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92    
58332 Schwelm
Tel: 02336/93-2218
Fax: 02336/93-12218
w.weidner(at)komba-schwelm.de

Sandra Heringhaus
(Stv. Vorsitzende)
c/o Stadt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801-396
Fax: 02336/801-77396
s.heringhaus(at)komba-schwelm.de

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